Finanzielle Unterstützung
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Kennen Sie schon das Azubi-Ticket?Listenelement 2
Mit dem AzubiTicket Sachsen fährst du schon ab monatlich 48 Euro pro Verkehrsverbund. Für nur 5 Euro mehr bekommst du das ganze Gebiet von zwei Verkehrsverbünden deiner Wahl.
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Ausbildungspauschale
Träger der praktischen Ausbildung erhalten aus dem Ausbildungsfonds die sog. Ausbildungspauschale. Diese Mittel dienen in erster Linie der Finanzierung von Kosten für Praxisanleitung, aber können z.B. auch für Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. eingesetzt werden. Da es sich um eine Pauschale handelt, erfolgt keine Prüfung der Mittelverwendung. Jedoch wird geprüft, ob die Ausbildung gemäß den Anforderungen durchgeführt wurde, also ob tatsächlich ausgebildet wurde. So ist es auch in Erwägung zu ziehen, einen Teil dieser Pauschale für individuelle Förderung und Weiterbildung einzusetzen.
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BAföG
Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen auch Auszubildende in der Pflege erhalten, z.B. bei einem erhöhten finanziellen Bedarf durch eigene Kinder.
Im Ausbildungsstättenverzeichnis des Landes Sachsens sind die Pflegeschulen i.d.R. als Berufsfachschulen definiert, für deren Besuch es keiner abgeschlossenen Ausbildung bedarf. Sofern es sich bei der/dem Auszubildenden tatsächlich um die erste Ausbildung handelt und die Altersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten ist, besteht demnach eine grundsätzliche Förderfähigkeit. Nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG):
§ 12 Bedarf für Schüler
(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 262 Euro, […]
(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
1. von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 632 Euro, […]
Die Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der Pflege überschreitet zwar diesen Bedarf, unter bestimmten Voraussetzungen ist der Bedarf jedoch höher. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die/der Auszubildende eigene Kinder anrechnen kann und zusätzlich hohe Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) durch die Ausbildung entstehen. Das Prüfen des Anspruchs auf Förderung kann sich unter bestimmten Bedingungen also lohnen und ist auch schon vor Ausbildungsantritt durch das jeweils zuständige BAFöG-Amt möglich.