Pflegeausbildung am Praxislernort Pädiatrie
Neue Handreichung zum Praxiseinsatz im Versorgungsbereich Pädiatrie
Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung sind eine Vielzahl von verschiedenen Bereichen der Pädiatrie zu möglichen Lernorten für externe Praxiseinsätze geworden.
Für den pädiatrischen Pflichteinsatz sind dies in Sachsen gemäß § 4 Absatz 2 der Sächsische Pflegeberufegesetz-Umsetzungsverordnung insbesondere
- Einrichtungen der Vorsorge oder Rehabilitation für Kinder und Jugendliche,
- pädiatrische Fachpraxen,
- sozialpädiatrische Zentren,
- Kinderhospize,
- der Kinder- und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter,
- Kinderkrippen im Sinne von § 1 Absatz 2 SächsKitaG,
- heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder heilpädagogische Gruppen in Kindertageseinrichtungen im Sinne von § 19 Satz 1 SächsKitaG und
- sonstige Einrichtungen zur Versorgung oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.
Die Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig Holstein hat für ihr Bundesland eine Handreichung für dessen Umsetzung entworfen, welche auch für Sachsen eine hilfreiche Unterstützung sein kann.





Empfehlungen für Praxisanleitende im Rahmen der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)
